Smartphone als Navigationsgerät

Smartphone als Navigationsgerät – Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bei der Nutzung gewährleisten. Wie schnell hat man beim Autofahren das Handy in der Hand. Wer kennt diese Situation nicht. Doch die Gefahr im Straßenverkehr für sich und die anderen Verkehrsteilnehmer sollte durch die Ablenkung nicht unterschätzt werden. Besonders wenn noch Kinder auf der Rückbank im Kindersitz sitzen ist die volle Aufmerksamkeit beim Auto fahren zwingend erforderlich.

Handy am Steuer Strafe

Das Handy am Steuer nutzen ist nach § 23 Straßenverkehrsordnung (StVO) offiziell verboten. Wer es trotzdem macht, riskiert ein mittlerweile hohes Bußgeld. 

Hier der aktuelle Bußgeldkatalog Handy am Steuer aus dem Jahr 2022:

Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt 100 1
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt mit Gefährdung 150 2 1 Monat
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt mit Sachbeschädigung 200 2 1 Monat

Handy als Navigationsgerät

Die Nutzung des Handys als Navigationsgerät im Auto kann nach einer Entscheidung des OLG Hamm aus dem Jahr 2019 grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit darstellen. 

In dem seitens des OLG Hamm zu entscheidenden Fall nutzte ein Autofahrer sein Smartphone mit einer App als Navigationsgerät und wurde hierbei von der Polizei beobachtet. Der entscheidende Punkt bei der Nutzung des Smartphones war hier allerdings nicht, dass er grundsätzlich sein Smartphone als Navigationsgerät nutzte, sondern dass er es hierbei in der Hand gehalten und bedient hat. Die Ablenkung im Straßenverkehr stellt eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.

In der Entscheidung stellt das OLG Hamm überzeugend darauf ab, dass Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ist, alle Nutzungsmöglichkeiten eines Mobiltelefons zu verbieten, bei der das Mobiltelefon in der Hand gehalten wird.

Smartphone als Navigationsgerät in der Halterung

Das ein Smartphone in einer entsprechenden Halterung im Fahrzeug oder an der Windschutzscheibe nicht als Navigationsgerät genutzt werden darf, ist von dem OLG Hamm ausdrücklich nicht entschieden worden. Nach der Begründung des OLG Hamm ist dies seitens des Gesetzgebers auch nicht gewollt, da hier das in der Hand halten des Mobiltelefon als Voraussetzung für eine Ahndung als Odnungswidkrigkeit benannt ist.

Wir raten daher dringend allen Nutzern von Navigations-Apps diese nur dann zu nutzen, wenn das Mobiltelefon in einer Halterung befestigt ist und Sie es nicht in der Hand halten müssen. So können Verkehrsunfälle vermieden werden und die Verkehrsicherheit ist für alle Beteiligten ausreichend gewährleistet. 

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