Kindersitzpflicht

Kindersitzpflicht –  Nicht nur in Deutschland eine wichtige gesetzliche Vorschrift zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit für Kinder. Insbesondere Babys und Kleinkinder wären besonders gefährdet, wenn es nicht entsprechende Vorschriften und Regeln für die Benutzung von Kindersitzen im Auto geben würde. In der heutigen Zeit sollten daher Kinder ohne Kindersitz im Auto nicht mehr mitgenommen werden. Viel Spaß beim Lesen des Beitrags zur Kindersitzpflicht 2023 in unserem Kindersitze Ratgeber.

Kindersitzpflicht

Kindersitz Vorschriften sind enorm wichtig. Regeln und Vorschriften gewährleisten für alle Verkehrsteilnehmer die Sicherheit im Straßenverkehr. Vielen Eltern stellen sich diesbezüglich die Frage, ab und bis wann sie einen Kindersitz im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Kindersitzpflicht in Deutschland, Dänemark, Frankreich, Italien, Kroatien, Österreich, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn verwenden müssen. Erfahren Sie hier mehr über die in Deutschland geltende Pflicht für Kindersitze und welche Regelungen im europäischen Ausland zur Kindersitzpflicht gelten. Auch auf die Frage, ab wann die Kindersitzpflicht eingeführt wurde, gehen wir ein.

Kindersitzpflicht Deutschland

Im Jahr 1993 wurde die Kindersitzpflicht in Deutschland gesetzlich eingeführt. Eltern, die nicht gegen das Gesetz verstoßen und ihr Kind in einem geeigneten Kindersitz sicher im Auto transportieren wollen, sollten sich mit den gesetzlichen Regelungen und Vorschriften rund um das Thema Autokindersitze vertraut machen. 

Die in Deutschland geltende Kindersitzpflicht ist im Gesetz in § 21 Abs. 1 a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. Kinder müssen auf Grundlage dieser Vorschrift bis zum Ende des 12. Lebensjahres oder bis zum Erreichen einer Größe von 1,50 Metern in einer sogenannten Rückhaltevorrichtung (Kindersitz) im Auto gesichert sein. Der Kindersitz muss zudem für Gewicht und Größe des Kindes geeignet sein.

Das 12. Lebensjahr ist dann vollendet, wenn das Kind seinen 12. Geburtstag feiert. Kinder müssen demnach auf Grundlage der Regelungen zur Kindersitzpflicht bis zu einem Alter von 12 Jahren oder einer Größe von 1,50 Meter in einem Kindersitz gesichert werden. Erst wenn eines der in § 21 Abs. 1  StVO aufgeführten Kriterien (älter als 12 Jahre oder über 1,50 Meter groß) erfüllt ist, darf ein Kind  ohne Kindersitz im Auto mitgenommen werden.

Weiterführende Informationen zum Thema Pflicht für Reboarder erhaltet Ihr in meinen Beiträgen Reboarder Kindersitz oder Kindersitz ab Geburt.  

Kindersitzpflicht Bayern

Eine eigene Kindersitzpflicht Bayern gibt es in Deutschland nicht. Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist ein Bundesgesetz. Die in diesem Beitrag aufgeführten Vorschriften zur Kindersitzpflicht in Deutschland gelten daher auch für den Freistaat Bayern.  

Kindersitz Norm

Ein Kindersitz ist in Europa nur mit gültigem Prüfsiegel für die Verwendung in Fahrzeugen zugelassen. An dem am Kindersitz angebrachten ECE-Prüfsiegel ist die jeweilige Kindersitz Norm zu erkennen. 

Dabei gilt es zu beachten, dass die Prüfnorm bei einem Kindersitz lediglich einen Mindeststandard festlegt. Unter den zugelassenen Kindersitzen kann es dennoch bedeutende Unterschiede bei der Sicherheit und Handhabung geben.

Aktuell gibt es drei gültige Arten der Kindersitz Norm. Die i-Size (UN ECE Reg.  129, in drei Phasen veröffentlicht und gültig seit 2013, 2017 und 2019), UN ECE Reg. 44/03 (gültig seit 1995) und 44/04 (gültig seit 2005). Während die Norm UN ECE Reg. 44 die Kindersitze in fest definierte Gewichtsklassen einteilt, orientiert sich die aktuellste Norm i-Size (UN ECE Reg. 129) an der Größe des Kindes. Ausschlaggebend ist hier die Angabe des Herstellers, der den Größenbereich für die Kindersitze eigenständig festlegen kann.

Kindersitze nach der Kindersitz Norm UN ECE Reg. 44/01 und 44/02 dürfen nach den gesetzlichen Regelungen nicht mehr verwendet werden.

 

Kindersitzpflicht Dänemark

Bis zu einem Alter von 3 Jahren sind die Kinder in einem dem Gewicht und der Größe geeigneten Kindersitz zu befördern. Auf dem Beifahrersitz muss zudem der Beifahrerairbag bei einem rückwärtsgerichteten Transport deaktiviert werden. Kinder, die kleiner als 1,35 Meter und älter als 3 Jahre sind müssen auf dem Rückstiz in einem zugelassenen Kindersitz gesichert sein.  

Kindersitzpflicht Frankreich

In Frankreich benötigen Kinder im Rahmen der Vorschriften zur Kindersitzpflicht bis zu einem Alter von zehn Jahren einen dem Gewicht und der Größe angepassten Kindersitz. Dies bedeutet für Babys die Verwendung von einem Sitz mit dem Rücken zur Fahrtrichtung. Bei Kindern im Alter zwischen 9 Monaten und 4 Jahren ist in Frankreich die Nutzung eines geeigneten Kindersitzes Pflicht. Eine Sitzerhöhung ist in den Vorschriften zur Kindersitzpflicht für Kinder bis zu 10 Jahren vorgeschrieben. 

Kindersitzpflicht Griechenland

Die Kindersitzpflicht in Griechenland schreibt vor, dass Kinder unter 3 Jahren im Kindersitz gesichert werden müssen. Ab einem Alter von 3 Jahren bis 11 Jahren und einer Körpergröße unter 1,35 Meter sind sie dann in einem dem Alter, dem Gewicht und der Größe geeigneten Kindersitz zu befördern.  Ab dem 12. Geburtstag oder dem Erreichen der Größe von  1,35 Meter kann die Sicherung mit dem Autogurt erfolgen.  Die hier aufgeführten Regelungen zur Kindersitzpflicht gelten auch für die zu Griechenland gehörenden Mittelmeerinseln Kreta, Korfu und Rhodos.

Kindersitzpflicht Italien

In Italien müssen Kinder unter 9 Kilo in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert werden. Kinder zwischen 9 und 36 kg und kleiner als 1,50 Meter sind in einem dem Gewicht und der Größe angepassten Kindersitz zu befördern. Um ein Vergessen der Kinder im Fahrzeug zu verhindern, müssen ab Mitte des Jahres 2019 Kindersitze in Italien mit einem Alarmsignal ausgestattet sein. Dies gilt nach der Kindersitzpflicht in Italien aber ausschließlich für in Italien zugelassene Fahrzeuge. Die Regelungen zur Kindersitzpflicht für Italien gelten auch für Südtirol. So steht einem Kurztrip oder Urlaub Südtirol mit Kindern nichts mehr entgegen. 

Kindersitzpflicht Kroatien

Kinder bis zu einer Größe von 1,50 Meter sind mit einem Kindersitz zu sichern. Sind die Kinder größer, hat die Sicherung über den Sicherheitsgurt und eine Sitzerhöhung zu erfolgen. Auf dem Motorrad dürfen Kinder unter zwölf Jahren grundsätzlich nicht mitgenommen werden. 

Kindersitzpflicht Niederlande

In Holland sieht die Kindersitzpflicht vor, dass Kinder in einem Kindersitz gesichert werden müssen, wenn sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und kleiner als 1,35 Meter sind. Der Kindersitz muss in den Niederlanden  mindestens der Kindersitz Norm ECE 44/03 entsprechen.  Zusätzlich sieht die Kindersitzpflicht in der Niederlande vor, dass die Nutzung  von nach hinten gerichteten Babyschalen und Kindersitzen auf dem Vordersitz nur in Fahrzeugen mit Beifahrerairbag zulässig ist, wenn eine Deaktivierung des Airbag vorgenommen wurde.

Kindersitzpflicht Österreich

In Österreich gelten seit März 2019 neue Regeln zur Kindersicherung im Auto. Das österreichische Gesetz enthält folgende neue Regelungen zur Kindersitzpflicht in Österreich.

Für Kinder ab einer Größe von 1,35 Meter ist die Sicherung im Auto mit dem serienmäßigen Dreipunktgurt ausreichend. Durch die gesetzliche Herabsetzung der Größe von 1,50 auf 1,35 Meter können Kinder einer Gefahr im Auto ausgesetzt sein. Um einen optimalen Gurtverlauf zu gewährleisten sollte mit Verweis auf die Vorschriften zur Kindersitzpflicht in Deutschland eine Sitzerhöhung mit Rückenlehne verwendet werden. Auch Länder wie Kroatien, Schweiz, Spanien, Slowenien und Ungarn schreiben die Kindersitzpflicht bis zu einer Körpergröße von 1,50 Meter vor. 

Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren und einer Körpergröße unter 1,35 Meter müssen in Österreich in einem dem Gewicht und der Größe des Kindes geeigneten Kindersitz gesichert sein. 

Kindersitzpflicht Portugal

Die Kindersitzpflicht in Portugal sieht folgende Regelungen für die Mitnahme von Kindern im Auto vor. Wenn die Kinder unter 1,35 Meter und das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen sie in Portugal nur in einem geeigneten Kindersitz mitgenommen werden. Auf dem Vordersitz dürfen Kinder bis zum 3. Lebensjahr nur bei deaktiviertem Airbag und in einem nach hinten gerichteten Kindersitz transportiert werden. 

Kindersitzpflicht Schweiz

In der Schweiz müssen Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren oder einer Größe von 1,50 Meter in einem für sie geeigneten Kindersitz befördert werden.

Vorschriften Slowenien

In Slowenien muss für Kinder unter 1,50 Meter ein dem Gewicht und der Größe angepasster Kindersitz vorgehalten werden. 

Kindersitzpflicht Spanien

Die Kindersitzpflicht in Spanien sieht vor, dass ein Kind im Auto nur vorne sitzen darf, wenn es älter als 12 Jahre und größer als 1,35 Meter ist. Kinder, die in Spanien auf der Rücksitzbank sitzen und die Größe von 1,35 Meter nicht erreichen, sind mit einem geeignetem Kindersitz oder einer Sitzerhöhung zu sichern. Die in Spanien geltenden Bestimmungen zur Kindersitzpflicht sind auch für das Urlaubsziel Mallorca gültig. 

Vorschrift in Tschechien

Die Kindersitzpflicht in Tschechien schreibt vor, dass Kinder unter einem Gewicht von 36 Kilogramm und einer Größe von 1,50 Meter einem dem Gewicht und der Körpergröße passenden Kindersitz verwenden müssen. 

Regelungen in Ungarn

Kinder unter 1,50 Meter müssen mit einem Kinderrückhaltesystem transportiert werden. Wird dabei das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag vom Beifahrersitz deaktiviert sein. Fährt ein Kind mit mindestens 1,50 Meter auf dem Rücksitz mit, ist der Sicherheitsgurt ausreichend. 

Ab wann ohne Kindersitz in Deutschland

Wie geht es weiter, wenn eines der in der StVO aufgeführten Kriterien (älter als 12 Jahre oder über 1,50 Meter groß) erfüllt ist und damit die gesetzlich vorgeschriebene Kindersitzpflicht in Deutschland nicht mehr gilt. Eltern stehen dann vor der Entscheidung, ob das Kind noch länger in einem Kindersitz gesichert werden soll. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn das Kind älter als 12 Jahre, aber kleiner als 1,50 Meter ist und der Sicherheitsgurt des Autos nicht optimal verläuft. Für ältere Kinder bietet eine Sitzerhöhung mit Rückenteil einen optimalen Schutz. Für Sitzerhöhungen ist die ECE-Zulassung auf 36 Kilogramm begrenzt. Laut Auskunft der Bundesanstalt für Straßenwesen können die sogenannten Sitzerhöher auch für Kinder mit einen Körpergewicht von über 36 Kilogramm verwendet werden. Die Gewichtsbegrenzung im Rahmen der ECE-Zulassung erfolgt ausschließlich aus technischen Gründen bei der Prüfung.

Eine Sitzerhöhung mit Rückenstütze ist insbesondere für größere Kinder geeignet, da die Schultergurtführung einschließlich Kopfabstützung optimal gewährleistet ist. Sitzerhöher ohne Rückenstütze erfüllen die gesetzlichen Mindestanforderungen. Sie sollten aber aus Sicherheitsgründen nur im Ausnahmefall verwendet werden. Durch die fehlende Rückenstütze können bei einem Unfall schwere Verletzungen verursacht werden. Machen sie sich vor der Verwendung immer mit der Bedienungsanleitung und dem Handbuch des Fahrzeuges vertraut. Nur dadurch kann die korrekte Anwendung gewährleistet werden.

Wir wünschen allen Lesern vorab einen schönen Urlaub im Jahr 2022. Unter Beachtung der Kindersitzpflicht den Urlaub in Dänemark, Kroatien, Italien, Frankreich, Griechenland, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien, Spanien, Kroatien oder Ungarn hoffentlich bald wieder genießen. 

Sicherer Kindersitz

Und seid Ihr auf der Suche nach dem besten Kindersitz. Diese findet Ihr in den folgenden Beiträgen Kindersitz ab Geburt, Kindersitz ab 1 Jahr oder Kindersitz drehbar – Reboarder bis 4 Jahre. Für den Kindersitz ab 4 Jahren ist der Beitrag Kindersitzerhöhung sehr hilfreich. Hier findet Ihr die besten Kindersitze. Die Auswahl der Kindersitze für die Aufnahme in die Beiträge erfolgt dabei auf Grundlage der Gesamtnoten im Kindersitz Test vom ADAC. 

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Binding
Babyartikel
Brand
Maxi-Cosi
Color
nomad black
Label
Dorel Germany GmbH (VSS)
Manufacturer Maximum Age
144
Manufacturer Minimum Age
9
Package Quantity
1
Product Group
Baby
Publisher
Dorel Germany GmbH (VSS)
Size
Gruppe 1/2/3 (9-36 kg)
Studio
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Einen ausführlichen Test zu Kindersitzen finden Sie auch auf eltern-abc.de/kindersitz-test/.

21 Antworten auf „Kindersitzpflicht“

  1. Tolle Übersicht! Ich wusste gar nicht, dass sich die Bestimmungen in Österreich geändert haben. Es erschließt sich mir nur nicht, was sich die Politik dabei gedacht hat. Wäre besser gewesen, sie hätten es bei 1,50 m belassen.
    Liebe Grüße, Simone

    1. Servus Simone, vielen Dank. Bei einem so wichtigen Thema hätte ich mir auch eine einheitliche Regelung zur Kindersitzpflicht gewünscht. Die Vorschriften in den einzelnen Ländern gehen da schon weit auseinander. Im Gegensatz zur Kindersitzpflicht in Deutschland scheint es großzügiger gehandhabt zu werden in Österreich. Da wird anscheinend die Verantwortung in die Hände der Eltern gegeben. In Italien wurde hingegen der Kindersitz Alarm gesetzlich verankert. Der Kindersitz mit Alarm ist jetzt Pflicht, um ein Vergessen der Kinder im Auto zu verhindern. Die Digitalisierung macht also auch nicht vor dem Kindersitz halt. Bleibt gesund und hoffe bald sind Urlaubsreisen wieder möglich. Ganz egal, ob Dänemark, Italien, Kroatien, Österreich, Schweiz, Slowenien, Spanien, Tschechien, denkt bitte an die Vorschriften zur Kindersitzpflicht. Euer Team vom Kindersitze Ratgeber.

  2. Servus Blackhead, herzlich Willkommen beim Kindersitze Ratgeber. Nachdem sich die Lage um Corona wieder beruhigt hat, können die Sommerferien wieder zum Reisen genutzt werden. Einer Reise nach Italien, Spanien, Bayern, Dänemark, Südtirol oder innerhalb von Deutschland steht unter Einhaltung der Kindersitzpflicht nichts mehr im Weg. Die Informationen findet ihr in meinem Beitrag zur Kindersitzpflicht. Viel Spaß und einen schönen Urlaub.

  3. Hallo Tobias,
    hab vielen lieben Dank für deinen Beitrag! Ich bin auf der Suche nach den Richtlinien zu Tschechien zu dir gekommen, weil wir im grenznahen Gebiet leben. Mein großes Kind findet es gar nicht so lustig, dass er mit 1,48m doch auf einen Kindersitz soll 😉
    Liebe Grüße
    Sandra

    1. Hi Sandra,
      herzlich Willkommen auf unserem Kindersitz Ratgeber. Freut uns, dass Du die passenden Vorschriften zur Kindersitzpflicht auf unserem Ratgeber gefunden hast. Gerade im Grenzgebiet kann man leider schnell mit verschiedenen Regelungen zur Kindersitzpflicht konfrontiert werden. Und Deutschland grenzt ja an 9 Länder. Das ist schon eine ganze Menge. Im Einzelnen wären das Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Österreich, Polen, Schweiz und Tschechien. Dann hoffen wir schnell auf das Erreichen der letzten 2 Zentimeter. Ab dann ist ja das Fahren ohne Kindersitze erlaubt. Liebe Grüße Tobias

  4. Was ist mit Kindern die knapp unter 150cm groß sind aber schon mehr als 36 kg haben (das wird auch die Mehrheit der Kinder betreffen, ein Kind mit 149cm und 36kg ist schon arg dünn). Kindersitze haben ein maximal zulässiges Gewicht bis 36 kg.

    Diese Regelungen sind mehr als lächerlich. Es muss einfach geprüft werden ob das Rückhaltesystem für das jeweilige Kind geeignet ist.
    Liegt der normale 3 Punkte Gurt beim Kind gut an (läuft nicht am Hals) dann muss das doch ausreichend sein.

    1. Servus Thomas, herzlich Willkommen auf unserem Kindersitz Ratgeber und vielen Dank für Deinen Kommentar. Natürlich gibt es Kinder, die unter 1,50 Meter schon mehr als 36 Kilogramm wiegen. Ich denke es wird sich dabei aber um eine Minderheit handeln.

      Gesetze werden in der Regel nicht ohne Grund erlassen und haben in vielen Fällen sogar eine Schutzfunktion. Bezugnehmend auf die gesetzlich Vorschriften zur Kindersitzpflicht müssen Kinder über 36 Kilogramm also weiterhin bis zum Erreichen der Größe von 1,50 Meter in einer Rückhaltevorrichtung (Kindersitz) gesichert werden. Letztendlich hält auch nicht der Kindersitz das Kind, sondern der Gurt vom Fahrzeug. Hierfür bedarf es aber einer optimalen Passform vom Autogurt. Der Gesetzgeber wird in diesem Zusammenhang ausreichend berücksichtigt haben, dass der Gurtverlauf in der Regel erst ab einer Körpergröße von 1,50 Meter ausreichend Schutz bietet.

      Auf Deine Aussage „Kindersitze haben ein maximal zulässiges Gewicht bis 36 kg.“ möchte ich wie folgt eingehen. Die Kindersitz Norm ECE R44/04 regelt die Zulassung von Kindersitzen und gibt dabei das Maximalgewicht (36 kg) der zu verwendenden Testdummies vor. Das heißt, die Kindersitze sind und müssen nur bis zu einem Maximalgewicht von 36 kg getestet werden. Rein technisch gesehen, kann ein Kindersitz der Gruppe 2/3 auch mit einem Gewicht von über 36 Kilogramm verwendet werden. Hierzu lassen sich im Internet auch entsprechende Aussagen von Fachleuten oder Kindersitzherstellern finden. Warum sollte der Kindersitz bei geringfügigen Gewichtsüberschreitung auch nicht mehr sicher sein. Und gesetzlich bist Du schließlich verpflichtet einen Kindersitz bis zur Größe von 1,50 Meter zu verwenden.

      Ich persönlich finde die Regelungen zur Kindersitzpflicht in Deutschland sehr gut. Wahrscheinlich wäre es sinnvoller gewesen, das Maximalgewicht der Dummies in der Norm ECE R 44 auf 37 oder 38 Kilogramm zu erhöhen. Da gebe ich Dir recht. Ich werde meine Tochter bei Bedarf aber, wenn es soweit ist, lieber ein wenig länger über den Kindersitz sichern. Dadurch wird meines Erachtens der Gurtverlauf optimal gewährleistet. Und nach rund acht Jahren Absicherung im Kindersitz der Gruppe 2/3 machen die paar Wochen nun auch nichts mehr aus.

      Dir eine schöne Zeit und ich wünsche allen Lesern einen schönen Urlaub. Lasst es Euch in Bayern, Deutschland, Österreich, Kroatien, Spanien, Italien, Ungarn, Tschechien, Südtirol, Mallorca oder Dänemark gut gehen.

    1. Servus Lisa, herzlichen Dank für Deinen Kommentar. Durch die Vorschriften zur Kindersitzpflicht wird die Sicherheit unserer Kinder durch den Gesetzgeber gewahrt. Aber auch wir als Eltern sollten ergänzend Wert auf einen sicheren Kindersitz legen. Die Ergebnisse vom ADAC aus dem jährlichen Kindersitz Test sind für die Beurteilung der Sicherheit von einem Kindersitz eine große Hilfe. Allen wünschen wir eine sichere Fahrt mit der Familie im Auto.

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